Schon lange war sie zugesagt, jetzt liegt sie vor: Die allgemeine bauaufsichtliche Zulassung für "Sonderbeton mit EFA-Füller® für erdberührte massige Bauteile (MBG)". Ausgestellt vom Deutschen Institut für Bautechnik, Berlin ist sie die bundesweit gültige “Universalgenehmigung“, um mehr als die doppelte Menge an zertifizierter Steinkohlenflugasche EFA-Füller® in Betonrezepturen für Massenfundamente und Bohrpfähle einsetzen zu können, als es die üblicherweise geltenden Betonnormen erlauben. Konkret: Die in der Betonnorm DIN 1045-2 festgelegten Mindestzementgehalte dürfen reduziert und durch höhere Anteile an Flugasche ersetzt werden. Die genaue Betonzusammensetzung wird keineswegs vorgegeben, sondern kann innerhalb bestimmter Grenzen von dem Anwender frei gewählt werden. Wichtig ist, dass die Flugasche die Bezeichnung EFA-Füller® trägt. Dies hat natürlich positive Konsequenzen für die Vermarktung der Kraftwerksnebenprodukte und damit für die nachhaltige Verwertung der Steinkohlenflugasche aus Kohlekraftwerken.
Dabei ist der Ansatz mehr Flugasche als Zement im Beton einzusetzen keineswegs neu: Bereits 1993 wurde auf Basis einer Einzelgenehmigung eine derartige Betonrezeptur sehr erfolgreich beim Bau des KW Schkopau eingesetzt – allerdings mit einem sehr hohen Genehmigungsaufwand. Dass das Konzept erfolgversprechend ist, zeigt ein erstes Referenzobjekt: Die Maschinenfabrik Schiess in Aschersleben baut auf ihrem Werksgelände eine neue Halle – für die derzeit weltweit größte Drehbank. Diese wird auf einem 3000 m³ - Betonfundament stehen, das je m³ Beton 190 kg EFA-Füller® HM aus dem Kraftwerk Mehrum enthält - bei nur 170 kg Hochofenzement CEM III A.